QNG

Zertifizierung QNG-Siegel

Die staatliche BEG-Förderung für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäude wird seit dem 21.04.2022 nur noch für Effizienzstufe 40 mit einem QNG-Zertifikat gewährt. Als zertifizierter Auditor für die Bewertungssysteme DGNB und BNK bewertet das Ingenieurbüro KENING Bauprojekte nach festgelegten Kriteren und bringt gemeinsam mit Ihnen die Projekte zur Zertifizierung.

Die Zertifizierungsstellen (z.B. DGNB oder BNK) überpüfen die Einhaltung der Anforderung und erstellen ihrerseits die erforderlichen Zertifikate, die Sie dann bei der KfW einreichen können.

Wenn auch Sie Ihr Projekt zertifizieren lassen wollen oder weitere Informationen wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu!

Was muss für das QNG-Siegel eingehalten werden?

Um ein QNG-Siegel zu bekommen, stellt das Bundesbauministerium folgende Anforderungen:

  • Erfüllung allgemeiner Anforderungen
  • Erfüllung besonderer Anforderungen

„Allgemeine Anforderungen“ (Bearbeitung mit einem anerkannten Bewertungssystem notwendig, keine definierten Grenzwerte)

  • Flächeninanspruchnahme
  • Ressourceninanspruchnahme
  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
  • Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase
  • Rückbau und Recyclingfreundlichkeit
  • Risiken für die Gesundheit und die lokale Umwelt
  • Barrierefreiheit
  • Schaffung von Voraussetzungen für die Bewirtschaftung
  • Flächeneffizienz
  • Erfüllung von Nutzeranforderungen
  • Thermischer Komfort
  • Visueller Komfort
  • Schallschutz (nur für Wohngebäude)
  • Nachhaltige Beschaffung
  • Lebenszykluskosten
  • Qualität der Projektvorbereitung
  • Qualitätskontrolle der Bauausführung
  • Bestandsanalyse (nur für Sanierung NWG)
  • Rückbaumaßnahmen (nur für Sanierung NWG)

„Besondere Anforderungen“ Wohnen (Grenzwerte sind definiert)

  • Treibhausgas und Primärenergie (Ökobilanz nach QNG (CO2 für Konstruktion & Betrieb))
  • Nachhaltige Materialgewinnung (min 50% Holz mit PEFC/FSC)
  • Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (Verpflichtung bzw. Nachweis, dass QNG-Anforderungen an Schadstoffvermeidung erfüllt sind)
  • Barrierefreiheit (80% der WE sind „Ready besuchsgeeignet“, Schwellenlose Erschließung, Durchgangsbreite Türen, Wendflächen Wohnung, Vorbereitung Aufzugseinbau) (ab 6 WE)

„Besondere Anforderungen“ Nichtwohngebäude (Grenzwerte sind definiert)

  • Treibhausgas und Primärenergie (Ökobilanz nach QNG (CO2 für Konstruktion & Betrieb))
  • Nachhaltige Materialgewinnung (min 70% Holz mit PEFC/FSC + min 30% des Hoch-/Tiefbaus mit erheblichem Recyclinganteil)
  • Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (Verpflichtung bzw. Nachweis, dass QNG-Anforderungen an Schadstoffvermeidung erfüllt sind)
  • Barrierefreiheit (min 10% der Arbeitsstätten nach allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich; auf gleichem Geschoss barrierefreie Sanitäranlagen)
  • Naturgefahren am Standort
  • Gründach

Wie läuft eine NH-Zertifizierung zur BEG-Förderung ab?

Beantragen und Anmelden

  • Beauftragen Sie das Ingenieurbüro KENING mit der Auditierung Ihres Projektes
  • Gemeinsamer Workshop zur Initialbewertung des Planungsstandes und ggf. Ableitung notwendiger Anpassungen
  • Beantragen Sie die Förderung bei der KfW (mit NH-Klasse) sowie für die Planungsleistungen durch den zugelassenen Energieeffizienz-Experten (z.B. Ingenieurbüro KENING)
  • Anmeldung der Zertifizierung bei der DGNB
  • Sie erhalten eine Förderzusage
  • Erst danach: Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen

Bauphase und Zertifizierung

  • Sie planen und bauen mit unserer Unterstützung
  • Entscheidungsprozess und Zieldefinition ihres Vorhabens
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung identifizierter Maßnahmen
  • Unterstützung bei Ausschreibung und Vergabe
  • Baubegleitung und Dokumentation
  • Der Auditor reicht nach Abschluss der Baumaßnahme die notwendigen Nachweise und Dokumente bei der DGNB ein

Verleihung Zertifikat

  • Der Systemanbieter (z.B. DGNB oder BNK) prüfen Ihr Vorhaben und vergeben das DGNB Zertifikat
  • Der Systemanbieter meldet die erfolgreiche Zertifizierung bei der BBSR (Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen)
  • Die BBSR vergibt eine Registrierungsbestätigung

Auszahlung der Förderung

  • Sie können mit Hilfe der Registrierungsnummer die Förderung bei der KfW abrufen