Ölheizung Ade
Ölheizung Ade – Bund streicht Förderung für Öl-Heizanlagen
Zum 01.01.2020 hat der Bund seine Maßnahmen zur Heizungsförderungen angepasst. Insbesondere Heizölanlagen werden, aufgrund ihrer hohen CO2-Emissionen, sowohl im Neubau als auch im Bestand nicht mehr gefördert. Nachfolgend sind die neuen Änderungen dargestellt:
KfW-Einzelmaßnahme – Kredit / Investitionszuschuss (152 / 430)
- Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen werden nur noch vom BAFA gefördert
- Nah- und Fernwärme sowie die Heizungsoptimierung werden beim KfW fortgeführt
- Förderung von Öl-Brennwertkesseln, Gas-Brennwertkesseln sowie Hybridheizungen eingestellt
- „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ eingestellt
KfW-Effizienzhaus, Sanierung – Kredit / Investitionszuschuss (151/430)
- Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) werden nicht mehr gefördert
KfW-Effizienzhaus, Sanierung – Ergänzungskredit (167)
- Kombi-Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) werden nicht mehr gefördert
KfW-Effizienzhaus, Neubau – Kredit (153)
- Der Neubau von Wohngebäuden wird nicht mehr gefördert, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) eingebaut wird